Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4675
VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91 (https://dejure.org/1992,4675)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.1992 - 1 S 2993/91 (https://dejure.org/1992,4675)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 1992 - 1 S 2993/91 (https://dejure.org/1992,4675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufhebung einer die unselbständige Erwerbstätigkeit gestattenden Auflage im Paß eines Ausländers; hier: nichtige Ungültigstempelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 438 (Ls.)
  • InfAuslR 1992, 137 DÖV 1992, 540 (Leitsatz) NVwZ-RR 1992, 438 (Leitsatz) StädteT 1992, 586 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 11 S 2146/91

    Zum Recht auf Wiederkehr nach AuslG § 16

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91
    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte zu erwarten ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Prüfung, ohne daß der Ausländerbehörde insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91 -).

    § 16 Abs. 2 AuslG fordert danach den Vergleich des konkreten Einzelfalls der Antragstellerin mit dem in § 16 Abs. 1 Nr. 1 AuslG geregelten gesetzlichen Typus (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91).

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91
    Dies hat der Senat auch im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1990 (NVwZ 1991, S. 255 - Sevince) mit Urteil vom 6. Mai 1991 (NVwZ-RR 1991, S. 430) entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91
    Dies hat der Senat auch im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1990 (NVwZ 1991, S. 255 - Sevince) mit Urteil vom 6. Mai 1991 (NVwZ-RR 1991, S. 430) entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1987 - 11 S 1148/87

    Zur Rechtsnatur der Ungültig-Stempelung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91
    Selbst wenn der Stempeleintrag als aufhebender Verwaltungsakt zu beurteilen sein sollte (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15. Juni 1987 - 11 S 1148/87 -), wäre dieser nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 LVwVfG jedenfalls aber wegen eines besonders schwerwiegenden und auch offenkundigen Fehlers gemäß § 44 Abs. 1 LVwVfG nichtig mit der Folge, daß die Gestattung unselbständiger Erwerbstätigkeit wirksam geblieben wäre.
  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Ob im Einzelfall eine besondere Härte gegeben ist, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG Nr. 2 = InfAuslR 1995, 153; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91 - VBlBW 1992, 220 = InfAuslR 1992, 211; Beschluss vom 27. Januar 1992 - 1 S 2993/91 - VBlBW 1992, 257; VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1993 - 12 TH 2617/92 - InfAuslR 1993, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93

    Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige nach dem

    Ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat der erkennende Senat durch Beschluß vom 27.1.1992 - 1 S 2993/91 - unter Abänderung des stattgebenden Beschlusses des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 17.9.1991 - 5 K 1540/91 - abgelehnt, worauf die Klägerin abgeschoben wurde.

    Die Voraussetzungen eines Rechts auf Wiederkehr (§ 16 Abs. 1 AuslG) erfüllt die Klägerin, wie der erkennende Senat bereits in seinem im Eilverfahren ergangenen Beschluß vom 27.1.1992 - 1 S 2993/91 - im einzelnen dargelegt hat, schon deshalb nicht, weil sie vor ihrer Ausreise im Juli 1983 entgegen der gesetzlichen Voraussetzung in § 16 Abs. 1 Nr. 1 AuslG im Bundesgebiet eine Schule nicht sechs, sondern nur für fünf Jahre besucht hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 1 S 1044/93

    Zum Recht auf Wiederkehr nach AuslG 1990 § 16

    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte zu erwarten ist, unterliegt als Rechtsvoraussetzung der vollen gerichtlichen Überprüfung, ohne daß der Ausländerbehörde insoweit ein gerichtlich nicht oder nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1991 - 11 S 2146/91 -, Beschl. v. 27.1.1992 - 1 S 2993/91 -).

    Die Feststellung einer besonderen Härte erfordert demnach den Vergleich des konkreten Einzelfalles mit diesem gesetzlichen Typus (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1991 - 11 S 2146/91 - und Beschl. v. 27.1.1992 - 1 S 2993/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 11 S 1355/93

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Beurteilungszeitpunkt

    Zur Feststellung einer solchen "besonderen Härte" ist bei einer Gesamtbetrachtung der konkrete Einzelfall des Klägers mit dem in § 16 Abs. 1 AuslG durch die Nrn. 1 und 3 gesetzlich geregelten und damit bestimmten Typus zu vergleichen; lediglich für den Fall einer nur geringfügigen Abweichung von diesem gesetzlichen Typus ist eine besondere Härte anzunehmen, die durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermieden werden kann (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.11.1991 - 11 S 2146/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 16 Abs. 1 AuslG Nr. 1 = InfAuslR 1992, 211 = VBlBW 1992, 220, vom 27.1.1992 - 1 S 2993/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, aaO., D 1.1 § 66 Abs. 1 AuslG Nr. 1, vom 21.12.1992 - 11 S 1926/92 - und vom 30.8.1993 - 1 S 1044/93 - s. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Komm., § 16 AuslG RdNr. 16; Kanein/Renner, Ausländerrecht, Komm., 6. Aufl., § 16 AuslG RdNr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.1996 - 11 L 4640/95

    Aufenthaltserlaubnis als Wiederkehrer;; Asylbewerber; Aufenthaltserlaubnis;

    Auch im Hinblick auf den Schutzbereich des Art. 16 a GG bzw. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a. F. besteht für eine abweichende Behandlung kein Bedürfnis (so aber OVG Berlin, Beschl. v. 13.2.1996 - OVG 7 S 5.96 - und v. 30.6.1994 - OVG 8 S 167.94 - sowie Urt. v. 10.11.1992, InfAuslR 1993, 70; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1995, VGHBW, RSpDienst 1995, Beilage 5, B 5; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1992, VBl.BW 1992, 434; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 29.6.1992, InfAuslR 1992, 365; OVG Münster, Beschl. v. 15.10.1991, InfAuslR 1992, 93; VG Ansbach, Urt. v. 5.11.1991, InfAuslR 1992, 137; VG Hamburg, Beschl. v. 24.4.1991, InfAuslR 1991, 242 m. Anm. Strate).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 17 E 738/12

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

    In seinem Beschluss vom 27. Januar 1992 - 1 S 2993/91 - geht der VGH Baden-Württemberg sodann nicht von einer Verwaltungsaktqualität der Ungültigstempelung einer Regelauflage aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung

    Denn § 7 Abs. 2 AuslG gilt nur in den Fällen, in denen ein - uneingeschränktes - Ermessen der Ausländerbehörde bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 27.1.1992 - 1 S 2993/91 - und Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz S. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1994 - 11 S 2624/93

    Zum Verhältnis der Versagungsgründe für die Verlängerung einer

    Hinzu kommt, daß der zur Begründung der Beschwerde erneut herangezogene Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG vorliegend nicht eingreift, denn diese Vorschrift gilt nur in den Fällen, in denen ein - uneingeschränktes - Ermessen der Ausländerbehörde bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.1.1992 - 1 S 2993/91 - und Fraenkel, aaO., S. 196/197).
  • VG Gera, 20.11.1997 - 4 K 1179/97

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Zumutbarkeit der Rückkehr zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Freiburg, 22.10.1992 - 1 K 1520/92

    Wirksamkeit von in der Form des Sichtvermerks erteilten Aufenthaltsgenehmigungen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht